- Unterstellung
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Un|ter|stẹl|lung 〈f. 20〉1. Unterordnung2. (fälschliche) Behauptung, Vermutung● das sind böswillige \Unterstellungen!* * *
1Ụn|ter|stel|lung, die; -:das ↑ 2Unterstellen (1).2Un|ter|stẹl|lung, die; -, -en:die U. unter die Militärgerichtsbarkeit.2. falsche Behauptung, mit der jmdm. etw. unterstellt wird:böswillige -en.* * *
Un|ter|stẹl|lung, die; -, -en: 1. das Unterstẹllen (1); das Unterstelltwerden, Unterstelltsein: die U. unter die Militärgerichtsbarkeit; fünf Industrieministerien unterschiedlicher administrativer U. (NZZ 25. 12. 83, 9). 2. falsche Behauptung, mit der jmdm. etw. unterstellt wird: böswillige -en; Grundfalsch ist jedenfalls die U., die Kinder bereiteten sich ihre ausweglose Isolation erst mit ihrem Abtauchen in die „Szene“ (Christiane, Zoo 9); Noch so eine ungeheuerliche U., und ich sperr' dir das Haushaltsgeld (Schnurre, Ich 61); Ich verbitte mir derartige -en (Sobota, Minus-Mann 122).————————Ụn|ter|stel|lung, die; -: das Ụnterstellen (1).
Universal-Lexikon. 2012.